Wartungsverträge

Hier finden Sie die Detail zu unseren Wartungsverträgen

Wartungsvertrag für Kaminöfen und Kamineinsätze
  • Der Wartungsvertrag betrifft die Wartung des umseits genannten Kaminöfen/Kamineinsätze („Wartungsobjekt“), sowie den Austausch bzw. die Reparatur defekter Teile über den Gewährleistungszeitraum hinaus.
  • Während des Zeitraums des Wartungsvertrages verpflichtet sich Austroflamm, das Wartungsobjekt in turnusmäßigen Abständen auf Funktion und Zustand zu überprüfen und Wartungsarbeiten auszuführen, die für einen störungsfreien Betrieb erforderlich sind.
BASIC

Wartungspaket Basic: a) Einmalige jährliche Wartung b) Lohnkosten im Umfang von maximal drei Stunden sowie Fahrtkosten für die An- und Abfahrt c) Optische Kontrolle des Rosts, der Gusskuppel, der Feuerraumtür, der Dichtungen und des Keramotts hinsichtlich Verschleiß oder Defekt, sowie Lackschäden d) Grundreinigung der Rauchgaswege, der Luftzuführung und des Feuerraums, falls notwendig herausnahmen des Keramotts und Ersatz der Brennraumtürdichtung, Säuberung des angeschlossenen Rauchrohres e) Bei verbauter Abbrandsteuerung Kontrolle der elektronischen Funktionen von Steuerung und Stellmotor f) Gemeinsame Wiederinbetriebnahme mit dem Kunden mit optischer Kontrolle des Abbrandverhaltens

 

PLUS

Das Wartungspaket Plus umfasst sämtliche Leistungen des Wartungspakets Basic b) Zusätzlich umfasst das Wartungspaket Plus die folgende Leistung: Ersatz von Verschleißteilen bei Defekt****, welche im Rahmen des Wartungspakets Basic nicht ausgewechselt werden, wie Dichtungen, Bodenrost bzw. Brennmulde, Temperaturfühler, Lager c) Angabe einer Wunschkalenderwoche und einer Alternativkalenderwoche im Rahmen der Vereinbarung eines Wartungstermins (Punkt 4.). Die Wartungsarbeiten werden bevorzugt in der Wunschwoche ausgeführt. Sollte das aus logistischen Gründen für Austroflamm nicht möglich sein, kann auf die Alternativkalenderwoche ausgewichen werden, vorbehaltlich Betriebsferien

 

PREMIUM

Das Wartungspaket Premium umfasst sämtliche Leistungen des Wartungspakets Plus b) Zusätzlich umfasst das Wartungspaket Premium folgende Leistungen: Ersatz von Verschleißteilen bei Defekt****, welche im Rahmen des Wartungspakets Plus nicht ausge wechselt werden, wie Keramott, Teile der elektronischen Steuerung, Lack, Glas und Keramiken / Stein**** c) Angabe eines Wunschtermins für den nächsten Wartungsservice mit Vorlauf von mind. vier Wochen oder die Möglichkeit der Buchung eines Express-Termines binnen sieben Tagen nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung seitens des Auftraggebers, sowie Terminen außerhalb der üblichen Geschäftszeit (Punkt 4.2), bei entsprechender Verfügbarkeit, vorbehaltlich Betriebsferien

 

****(Es werden nur Teile ersetzt, die einen Defekt erleiden der auf den Betrieb des Gerätes zurückzuführen ist. Beanstandete Teile müssen Austroflamm vor dem Servicetermin per Mail bekannt gegeben werden und sind per Foto oder Video zu dokumentieren. Die Entscheidung über einen kostenlosen Ersatz obliegt der Austroflamm Sercive GmbH & Co KG.)

 

Die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag umfassen jedenfalls nicht: a) Lohnkosten für Arbeitszeit, welche über drei Stunden hinausgehen b) Leistungen, die ausschließlich auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind (bspw. Umzug, Neuaufstellung an einem anderen Ort) c) Leistungen, welche auf mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen, auf unsachgemäße Behandlung, auf technische oder sonstige Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf Nichteinhaltung der Umgebungsbedingungen einschließlich höherer Gewalt zurückzuführen sind d) Aufschläge für Arbeiten, welche außerhalb der üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, sofern nicht das Wartungspaket Premium vereinbart wurde.

Der Auftraggeber nimmt hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Wartung zusätzliche Kosten anfallen können.

  • Austroflamm empfiehlt die Wartung jährlich durchführen zu lassen. Der Entgeltanspruch seitens der Austroflamm bleibt bei aufrechtem Vertrag trotz unterlassener Wartung gänzlich unberührt. Klarstellend wird festgehalten, dass die Wahrnehmung des jährlichen Wartungstermins Voraussetzung für die Wirksamkeit einer von Austroflamm übernommenen Garantie ist.
  • Wartungsarbeiten werden nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung während der bei Austroflamm üblichen Geschäftszeit durchgeführt, vorbehaltlich Betriebsferien: derzeit Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
  • Der Wartungstermin wird von Austroflamm vorgegeben, je nach gewähltem Wartungpaket. Austroflamm wird die Wartung je nach Verfügbarkeit des Servicepersonals vornehmen. Eine einmalige Verlegung des Wartungstermins ist bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich.
  • Der Wartungsvertrag wird auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen.
  • Der Wartungsvertrag kann beidseitig unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine nicht fristgerecht ausgesprochene Kündigung wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
  • Das Entgelt für die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag beträgt pro Vertragsjahr den auf der ersten Seite ausgewiesenen Betrag inkl. Umsatzsteuer (,,Pauschalpreis“). Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens am Ende des Vertragsjahres.
  • Mit dem Pauschalpreis sind sämtliche in Punkt 2. („Leistungsumfang des Wartungsvertrages / Wartungspakete“) genannten Leistungen (einschließlich Fahrzeit) beglichen. Nicht enthalten sind sämtliche nicht in Punkt 2. aufgezählten Leistungen, welche insbesondere in Punkt 3. („Leistungsausschlüsse“) exemplarisch aufgezählt werden.
  • Das Entgelt für die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag wird jeweils nach Durchführung der Wartungsarbeiten oder am Ende des Vertagsjahres fakturiert und ist binnen 14 Tagen und ohne Abzüge nach Zugang der Rechnung fällig. Die Nichtbezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt Austroflamm, die Erbringung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  • Austroflamm ist berechtigt den Pauschalpreis den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreis Indexes (VPI 2020/Statistik Austria), jährlich anzupassen. Die Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Beginns des Wartungsvertrages verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Sollten durch Änderungen der beinhalteten Dienstleistungen Anpassungen über dem VPI erforderlich sein, wird darüber schriftlich informiert
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass das Wartungsobjekt zum vereinbarten Wartungstermin ausgeschaltet ist und unter 30 °C Temperatur aufweist. Bei Nichteinhaltung wird die Wartung zu diesem Termin nicht durchgeführt und es wird eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt. Das Recht zur Vereinbarung eines neuen Wartungstermins bleibt davon unberührt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällig festgestellte Funktionsprobleme, allfällig defekten Bauteilen, andere Störungen und Ausfälle des Wartungsobjekts sowie Änderung des Standorts des Wartungsobjekts unverzüglich schriftlich an eine zustellfähige Adresse postalisch oder per Mail an service@austroflamm.com zu melden.
  • Austroflamm verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich auf Mängel hinzuweisen, welche bei Ausführung des Wartungsdienstes am Wartungsobjekt festgestellt werden.
  • Austroflamm behält sich vor, alle Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  • Es gelten die vom Auftraggeber zustimmend zur Kenntnis genommenen AGB samt Gerichtsstandvereinbarung und Haftung, welche sich auf der Homepage von Austroflamm, abrufbar unter www.austroflamm.com, finden.
  • gilt ausschließlich für Aufstellungsorte in Österreich und Deutschland.
Wartungsvertrag für Pellet und Duo Öfen
  • Der Wartungsvertrag betrifft die Wartung des umseits genannten Pelletofens/Dou Ofen („Wartungsobjekt“), sowie den Austausch bzw. die Reparatur defekter Teile über den Gewährleistungszeitraum hinaus.
  • Während des Zeitraums des Wartungsvertrages verpflichtet sich Austroflamm, das Wartungsobjekt in turnusmäßigen Abständen auf Funktion und Zustand zu überprüfen und Wartungsarbeiten auszuführen, die für einen störungsfreien Betrieb erforderlich sind.
BASIC

Einmalige jährliche Wartung, wobei ein weiterer (notwendiger) Wartungstermin bei Überschreitung des Servicezählers nicht inbegriffen ist b) Lohnkosten im Umfang von maximal drei Stunden sowie Fahrtkosten für die An- und Abfahrt c) Auslesen persönlicher Speicherdaten am Wartungsobjekt (Datum, Uhrzeit, Eco-Mode, Timer, Füllstandsanzeige) d) Auslesen des Servicezähler-Menüs, Kontrolle der Anzahl der Zündungen, Fehlzündungen, Überhitzungen, Betriebsstunden samt Reset des Betriebsstundenzählers e) Auslesen und Kontrolle des Fehler-Protokoll-Menüs am Wartungsobjekt samt Festhalten der protokollierten Fehlermeldungen (Uhrzeit, Datum, Typus) f) Kontrolle der Parameterwerte g) Optische Kontrolle des Rosts, des Brenntopfes, des Gussdeckels der Brennkammer der Dichtungen und des Keramotts hinsichtlich Verschleiß, sowie Lackschäden h) Grundreinigung der Rauchgaskanäle, der Brenntopf-Bohrungen, der Rost-Bohrungen und des Feuerraums, Herausnahme des Keramotts und verpflichtender Ersatz der Gussdeckeldichtung, Aussaugen des Gebläsegehäuses, sowie Säuberung des angeschlossenen Rauchrohres i) Sonstige Wartungsarbeiten: Speicherbatterie-Tausch; Software-Update falls vom Kunden gewünscht oder technisch notwendig j) Gemeinsame Wiederinbetriebnahme mit dem Kunden: Überprüfung und Kontrolle Eco-Mode, Modulation, Timer, Differenzdruckkontrolle, Feuerraumtemperaturanstieg in der Startphase, Drehzahl des Rauchgasgebläses k) Optische Kontrolle des Abbrandverhaltens

 

PLUS

Das Wartungspaket Plus umfasst sämtliche Leistungen des Wartungspakets Basic. b) Zusätzlich umfasst das Wartungspaket Plus folgende Leistungen: Ersatz von Verschleißteilen bei Defekt****, welche im Rahmen des Wartungspakets Basic nicht ausgewechselt werden, wie Dichtungen, Bodenrost bzw. Brennmulde, Temperaturfühler, Lager c) Angabe einer Wunschkalenderwoche und einer Alternativkalenderwoche im Rahmen der Vereinbarung eines Wartungstermins (Punkt 4.). Die Wartungsarbeiten werden bevorzugt in der Wunschwoche ausgeführt. Sollte dies aus logistischen Gründen für Austroflamm nicht möglich sein, kann auf die Alternativkalenderwoche ausgewichen werden, vorbehaltlich Betriebsferien

 

PREMIUM

a) Das Wartungspaket Premium umfasst sämtliche Leistungen des Wartungspakets Plus b) Zusätzlich umfasst das Wartungspaket Premium folgende Leistungen: Ersatz von Verschleißteilen bei Defekt****, welche im Rahmen des Wartungspakets Plus nicht ausgewechselt werden, wie Keramott, Zündpatrone, Platine, Display, Lack, Glas und Keramiken c) Angabe eines Wunschtermins für den nächsten Wartungsservice mit Vorlauf von min. vier Wochen oder die Möglichkeit der Buchung eines Express-Termines binnen sieben Arbeitstagen (Mo - Fr) nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung seitens des Auftraggebers, sowie Terminen außerhalb der üblichen Geschäftszeit (Punkt 4.2), bei entsprechender Verfügbarkeit, vorbehaltlich Betriebsferien ****(Es werden nur Teile ersetzt, die einen Defekt erleiden der auf den Betrieb des Gerätes zurückzuführen ist. Beanstandete Teile müssen Austroflamm vor dem Servicetermin per Mail bekannt gegeben werden und sind per Foto oder Video zu dokumentieren. Die Entscheidung über einen kostenlosen Ersatz obliegt der Austroflamm Sercive GmbH & Co KG.)

****(Es werden nur Teile ersetzt, die einen Defekt erleiden der auf den Betrieb des Gerätes zurückzuführen ist. Beanstandete Teile müssen Austroflamm vor dem Servicetermin per Mail bekannt gegeben werden und sind per Foto oder Video zu dokumentieren. Die Entscheidung über einen kostenlosen Ersatz obliegt der Austroflamm Sercive GmbH & Co KG.)

 

Die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag umfassen jedenfalls nicht: a) Lohnkosten für Arbeitszeit, welche über drei Stunden hinausgeht b) Leistungen, die ausschließlich auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind (bspw. Umzug, Neuaufstellung an einem anderen Ort) c) Leistungen, welche auf mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen, auf unsachgemäße Behandlung, auf technische oder sonstige Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf Nichteinhaltung der Umgebungsbedingungen einschließlich höherer Gewalt zurückzuführen sind d) Aufschläge für Arbeiten, welche außerhalb der üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, sofern nicht das Wartungspaket Premium vereinbart wurde

Der Auftraggeber nimmt hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Wartung zusätzliche Kosten anfallen können.

  •  Austroflamm empfiehlt, die Wartung jährlich, mindestens jedoch bei Überschreitung des Servicezählers durchführen zu lassen. Der Entgeltanspruch seitens der Austroflamm bleibt bei aufrechtem Vertrag trotz unterlassener Wartung gänzlich unberührt. Klarstellend wird festgehalten, dass die Wahrnehmung des jährlichen Wartungstermins, sowie eines allfälligen weiteren (kostenpflichtigen) Wartungstermins bei Überschreitung des Servicezählers Voraussetzung für die Wirksamkeit einer von Austroflamm übernommenen Garantie ist.
  • Wartungsarbeiten werden nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung während der bei Austroflamm üblichen Geschäftszeit durchgeführt, vorbehaltlich Betriebsferien: derzeit Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
  • Der Wartungstermin wird von Austroflamm vorgegeben, je nach gewähltem Wartungpaket. Austroflamm wird die Wartung je nach Verfügbarkeit des Servicepersonals vornehmen. Eine einmalige Verlegung des Wartungstermins ist bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich.
  • Der Wartungsvertrag wird auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen.
  • Der Wartungsvertrag kann beidseitig unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine nicht fristgerecht ausgesprochene Kündigung wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
  • Das Entgelt für die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag beträgt pro Vertragsjahr den auf der ersten Seite ausgewiesenen Betrag inkl. Umsatzsteuer (,,Pauschalpreis“). Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens am Ende des Vertragsjahres.
  • Mit dem Pauschalpreis sind sämtliche in Punkt 2. („Leistungsumfang des Wartungsvertrages / Wartungspakete“) genannten Leistungen (einschließlich Fahrzeit) beglichen. Nicht enthalten sind sämtliche nicht in Punkt 2. aufgezählten Leistungen, welche insbesondere in Punkt 3. („Leistungsausschlüsse“) exemplarisch aufgezählt werden.
  • Das Entgelt für die Leistungen aus diesem Wartungsvertrag wird jeweils nach Durchführung der Wartungsarbeiten oder am Ende des Vertragsjahres fakturiert und ist binnen 14 Tagen und ohne Abzüge nach Zugang der Rechnung fällig. Die Nichtbezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt Austroflamm, die Erbringung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  • Austroflamm ist berechtigt den Pauschalpreis den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreis Indexes (VPI 2020/Statistik Austria), jährlich anzupassen. Die Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Beginns des Wartungsvertrages verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Sollten durch Änderungen der beinhalteten Dienstleistungen Anpassungen über dem VPI erforderlich sein, wird darüber schriftlich informiert.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass das Wartungsobjekt zum vereinbarten Wartungstermin ausgeschaltet ist und unter 30 °C Temperatur aufweist. Bei Nichteinhaltung wird die Wartung zu diesem Termin nicht durchgeführt und es wird eine Anfahrtspauschale in Rechnung gestellt. Das Recht zur Vereinbarung eines neuen Wartungstermins bleibt davon unberührt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällig festgestellte Funktionsprobleme, allfällig defekte Bauteile, andere Störungen und Ausfälle des Wartungsobjekts sowie Änderung des Standorts des Wartungsobjekts unverzüglich schriftlich an eine zustellfähige Adresse postalisch oder per Mail an service@austroflamm.com zu melden.
  • Austroflamm verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich auf Mängel hinzuweisen, welche bei Ausführung des Wartungsdienstes am Wartungsobjekt festgestellt werden.
  • Austroflamm behält sich vor, alle Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  • Es gelten die vom Auftraggeber zustimmend zur Kenntnis genommenen AGB samt Gerichtsstandvereinbarung und Haftung, welche sich auf der Homepage von Austroflamm, abrufbar unter www.austroflamm.com, finden.
  • gilt ausschließlich für Aufstellungsorte in Österreich und Deutschland.

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